Neue Funktion: Unsere Qualitätsmanagerin im Interview
Qualität spielt in den Sozialversicherungen eine zentrale Rolle – für unsere Kundinnen und Kunden ebenso wie für unsere internen Abläufe. Mit der neu geschaffenen Funktion der Qualitätsmanagerin setzen wir einen weiteren Fokus auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Prozesse und Dienstleistungen.
Wollen Sie prüfen, ob Ihre Beitragsdauer vollständig ist und ob Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn mit der Ausgleichskasse korrekt abgerechnet hat? Bestellen Sie alle drei bis fünf Jahre einen AHV-Kontoauszug und kontrollieren Sie die Einträge: Stimmen die eingetragenen Einkommen mit dem Bruttolohn gemäss Ihren Lohnausweisen überein?
Stellen Sie tatsächlich eine Lücke fest, kann diese innert fünf Jahren noch geschlossen werden. Ein Blick zurück kann sich also lohnen.
Leider zeigt sich dabei häufig: Wer über Jahrzehnte keinen IK-Auszug bestellt hat, wird mitunter von fehlenden oder unvollständigen Angaben überrascht. Dies passiert insbesondere dann, wenn Personen ihre Altersrente berechnen lassen möchten.
In solchen Fällen greifen unsere Mitarbeitenden teilweise auf historische Daten zurück und tauchen in die Vergangenheit ein. Mehrmals pro Monat suchen sie das Archiv auf: Seit 1948 bewahrt die Ausgleichskasse Zug die Lohndeklarationen der Unternehmen zuverlässig auf. Während die ältesten Dokumente physisch archiviert sind, befinden sich die Unterlagen von 1981 bis 1991 auf Mikrofilm. Alles, was danach kommt, ist digital abgelegt.
Unsere Empfehlung: Ein IK-Auszug alle fünf Jahre hilft, frühzeitig Unstimmigkeiten zu erkennen und zu klären – bevor es im Ernstfall zu aufwendigen Recherchen in jahrzehntealten Unterlagen kommt.
Bestellen Sie hier Ihren kostenlosen IK-Auszug:
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Der IK-Auszug – einfach erklärt